7 Verkauft ein Israelit seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht wie ein Sklave im siebte n Jahr einfach freigelassen werden. 8 Hatte der Käufer sie als Frau für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, so muss er ihrer Familie Gelegenheit geben, sie zurückzukaufen. Er darf sie nicht an Ausländer weiterverkaufen, weil er seine Zusage ihr gegenüber nicht gehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, so muss er ihr die gleichen Rechte gewähren wie einer eigenen Tochter. 10 Heiratet er selbst sie und nimmt später noch eine zweite Frau, so darf er ihr die Versorgung mit Nahrung und Kleidung und den ehelichen Umgang nicht verkürzen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, so muss er sie ohne Lösegeld freilassen.